Bundesregierung unterstützt EGMR

Die Bundesregierung misst der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz wesentliche Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten des Europarats bei. Dies geht aus einer Antwort (BT-Drs. 19/9799) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/9262) hervor. Sie unterstütze deshalb unter anderem regelmäßig durch freiwillige Zuwendungen einen vom Europarat eingerichteten Sonderfonds, der dazu beitragen solle, die starke Arbeitsbelastung des EGMR zu bewältigen.

Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den EGMR

2018 habe Deutschland für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung gestellt, heißt es in der Antwort laut Mitteilung des parlamentarischen Pressedienstes vom 15.05.2019. Die Zuwendungen stammten aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts. Die Bundesregierung wirbt nach eigenem Bekunden zudem bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig und mit Erfolg für die Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den EGMR.

Verbesserungen durch EGMR-Rechtsprechung auch in Russland und der Türkei

Die EGMR-Rechtsprechung sei auch für den Schutz der Menschenrechte in Russland und der Türkei bedeutsam. Ungeachtet bestehender Defizite hätten beide Staaten bisher einen erheblichen Teil der EGMR-Urteile umgesetzt. Dadurch konnten Beschwerdeführer effektiven Schutz gegen konkrete Menschenrechtsverletzungen erreichen. Zudem würden in zahlreichen Fällen vom Gerichtshof angeordnete Entschädigungszahlungen an die Beschwerdeführer geleistet und ihnen damit wirksam geholfen. Die Rechtsprechung des EGMR habe in bestimmten Bereichen auch zu längerfristigen Verbesserungen beigetragen, zum Beispiel in einigen Aspekten des Strafvollzugswesens Russlands. 

Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2019.