Bundesregierung uneins über drittes Geschlecht in Dokumenten

Männlich, weiblich oder keins von beidem: Die Bundesregierung ist uneins, ob es ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente geben soll. Die zuständige Arbeitsgruppe werde eher nicht vor der Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 04.02.2017 in Berlin. Wie der "Spiegel" berichtete, verzichtete die Bundesregierung daher auf eine Stellungnahme, die das Bundesverfassungsgericht erbeten hatte. Aktivisten hatten in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Drittes Geschlecht würde weitreichende Fragen im Familienrecht aufwerfen

Zuständig für das sogenannte Personenstandsrecht ist das Innenministerium. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) könne sich eine weitergehende Lösung vorstellen, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Aus seiner Sicht sei es dagegen schwierig, ein bestimmtes drittes Geschlecht festzulegen, da manche intersexuelle Menschen sich dem männlichen, andere dem weiblichen Geschlecht näher fühlten, ohne sich einer der beiden Kategorien zuzuordnen. Zudem sei es nicht damit getan, ein drittes Geschlecht in den Personalausweis zu schreiben. Viel weitreichendere Fragen stellten sich etwa im Familienrecht.

Bisher keine eigene Kategorie für Intersexuelle in offiziellen Dokumenten

Intersexuelle kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt. Seit 2013 müssen sie sich nicht mehr entscheiden, ob sie in offiziellen Dokumenten als männlich oder weiblich beschrieben werden. Eine eigene Kategorie, etwa "inter", gibt es aber nicht.

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2017 (dpa).

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