Die Bundesregierung bereitet einen Gesetzentwurf vor, der die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer vereinfachen soll. Wie der Tagesspiegel berichtet, wird eine Verabschiedung im Kabinett an diesem Mittwoch angestrebt.
Konkret geht es darum, dass die Regierung Herkunftsländer von Asylbewerbern künftig per Rechtsverordnung entsprechend einstufen können soll, eine Zustimmung des Bundesrats soll nicht mehr nötig sein. Gilt ein Land als sicher im Sinne des Gesetzes, dann bedeutet dies, dass dort die politischen Verhältnisse vermuten lassen, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung gibt.
Schlechte Chancen für Asylanträge
Asylanträge von Menschen, die aus als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern kommen, lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Abgelehnte Antragsteller können leichter und schneller abgeschoben werden. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall aber nicht aus.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, zuerst sollten Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Entsprechende Initiativen waren in den vergangenen Jahren im Bundesrat am Widerstand von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen und der Linken gescheitert.