Die Bundesregierung setzt beim Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte im Internet auf EU-Ebene zunächst auf freiwillige Maßnahmen der Internetdienstleister. In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/765) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/565) gibt die Regierung an, die Ansicht der Europäischen Kommission zu teilen, "dass auf EU-Ebene ein freiwilliges Tätigwerden der Internetdienstleister gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet anzustreben ist". Ebenso teile sie die Auffassung der Kommission, "wonach die Wirksamkeit dieser freiwilligen Maßnahmen erst bewertet werden muss, bevor über die Erforderlichkeit eventueller zusätzlicher rechtlicher Maßnahmen entschieden werden kann".
"Angemessener Handlungsdruck" notwendig
Insgesamt sei es notwendig, dass Netzwerke "nach Hinweis auf Rechtsverletzungen angemessenen Handlungsdruck erfahren, um effektive Anstrengungen zum Entfernen gemeldeter rechtswidriger Inhalte zu gewährleisten". In der Antwort bewertet die Bundesregierung es positiv, dass inzwischen zahlreiche Internetdienstleister eigene, freiwillige und zusätzliche Maßnahmen der Erkennung und Entfernung von gemeldeten oder von den Anbietern selbst entdeckten rechtswidrigen Inhalten ergriffen. Aus ihrer Sicht "sollten sich die freiwilligen Maßnahmen der Internetdienstleister ausschließlich gegen solche Inhalte richten, die rechtswidrig sind oder gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen".
Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2018.
Zum Thema im Internet
Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/565) sowie die Antwort der Bundesregierung hierauf (BT-Drs. 19/765) stehen auf den Seiten des Bundestages als pdf-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.
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