Ziel: Standortnachteile ausgleichen
Kellner sprach von der umfassendsten Reform der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Ziel dieses Förderinstruments ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen und Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen. Hintergrund ist der Auftrag des Grundgesetzes, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Seit Anfang der 1970er Jahre haben Bund und Länder nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der GRW gemeinsam Mittel von 79 Milliarden Euro eingesetzt.
Strukturpolitik neu auszurichten
In den kommenden Jahren stünden gerade strukturschwache Regionen vor enormen Veränderungen, hieß es – nicht zuletzt angesichts des Wandels hin zur Klimaneutralität bis 2045, der wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise sowie der Alterung der Bevölkerung. Deswegen müsse die Strukturpolitik neu ausgerichtet werden. Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern sowie der Bundesfinanzminister sollen am Dienstag den neuen GRW-Koordinierungsrahmen beschließen.
Förderung auch regional aktiver Unternehmen
Bisher wurden nur Investitionen solcher Betriebe gefördert, die ihre Produkte oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen, das bedeutet in mindestens 50 Kilometern Entfernung. Diese Voraussetzung soll nun aufgegeben werden. Künftig könnten auch Betriebe eine GRW-Förderung erhalten, die vornehmlich regional aktiv sind. Das soll helfen, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken. Außerdem sollen forschungsstarke Unternehmen einen erleichterten Zugang zur GRW erhalten. Das soll auch für Firmen gelten, die in den Umwelt- und Klimaschutz investieren.