EU-Recht grundlegend überarbeitet
In der Begründung dazu heißt es, weil das EU-Recht zu Lizenzen und zur Erhebung, Verwaltung und Freigabe von Sicherheiten grundlegend überarbeitet worden sei, müssten die EG-Lizenz-Verordnung sowie die EG-Sicherheiten-Verordnung angepasst werden, die sich auf das Marktorganisationsgesetz stützten. Bisher sei nur im Marktorganisationsgesetz geregelt worden, dass Lizenzen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt werden können. Abschreibungen erfolgten jedoch durch die Zollverwaltung. Nach dem Konzept des Marktorganisationsgesetzes müsse die Ermächtigung zur Regelung von Zuständigkeiten in Rechtsverordnungen im Rahmen des Gesetzes um eine Rechtsverordnung erweitert werden, was auch für Sicherheiten gelte.