Bundesregierung plant Anhebung des Wohngeldes zum Jahresbeginn 2020

Das Wohngeld soll zum 01.01.2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Drs.-Nr.: 19/10816) eingebracht. Dies meldete der Informationsdienst des Bundestags am 20.06.2019. Der Gesetzentwurf sehe unter anderem eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden und alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden.

Letzte Anpassung 2016

In dem Gesetzentwurf heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 01.01.2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke. Ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken.

Anhebung der Höchstbeträge unter Beachtung der regionalen Mietmärkte

Bei der Anpassung der Parameter der Wohngeldformel sei eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation berücksichtigt. Vorgesehen sei die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem sollen die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben werden.

Stärkung des Wohngeldes erforderlich

Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2019.

Mehr zum Thema