Bundesregierung: Pkw-Maut in bisheriger Form vom Tisch

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18.06.2019 ist die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) "in der in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Form" vom Tisch. Wie der Pressedienst des Bundestags am 08.08.2019 berichtete, schreibt das die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/11867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/11413).

Keine grundsätzliche Absage an die Nutzerfinanzierung

Alle Arbeiten zur Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland seien noch am Tag des Urteils gestoppt worden, heißt es. Das Urteil sei jedoch keine grundsätzliche Absage an die Nutzerfinanzierung, die in rund 20 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und auf europäischer Ebene weiter diskutiert werde, schreibt die Regierung. So würden die Pläne der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Revision der Eurovignetten-Richtlinie die Ausweitung des Anwendungsbereichs unter anderem auf Pkw vorsehen. Die EU-Kommission wolle mit der Revision zudem erreichen, dass zeitbezogene Vignettensysteme durch streckenbezogene Mautsysteme für alle Fahrzeuge mittelfristig ersetzt werden.

Bundesregierung begründet frühzeitige Vergabe von Aufträgen

Was die vor der EuGH-Entscheidung erfolgte Vergabe von Aufträgen für die Kontrolle und für die Erhebung der Infrastrukturabgabe angeht, so begründet die Regierung dies mit der Zielstellung, Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe so schnell wie möglich für den Bund sicherzustellen. Zum Zeitpunkt des Zuschlags sei offen gewesen, wann das Urteil ergehen würde, heißt es in der Vorlage. Eine Urteilsverkündung hätte den Angaben zufolge ab dem Antrag des Generalanwalts im Februar 2019 bis zu einem Jahr dauern können. "Wäre der Auftrag erst nach einer Klageabweisung durch den EuGH vergeben worden, hätte dies zu einer verspäteten Einführung der Infrastrukturabgabe und zu erheblichen Einnahmeausfällen für den Bundeshaushalt und die Finanzplanung geführt", schreibt die Regierung.

Redaktion beck-aktuell, 8. August 2019.