Neuerungen 2018 im Bereich Energie

Im Bereich der Energieversorgung ändert sich im Jahr 2018 nach einer Mitteilung der Bundesregierung einiges. So sind Anträge auf Förderung einer Heizungsmodernisierung und auf Umstellung auf erneuerbare Energien künftig im Voraus zu stellen. Die EEG-Umlage sinkt leicht, während die Steuerbegünstigungen von Erdgas und Flüssiggas noch weitere Jahre beibehalten werden.

Die EEG-Umlage 2018 sinkt geringfügig

Ab dem 01.01.2018 beträgt die Umlage für Ökostrom, die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent/kWh. Sie ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Sie berechnet sich als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom.

Erdgas und Flüssiggas bleiben steuerbegünstigt

Erdgas und Flüssiggas, die als Kraftstoff verwendet werden, sind auch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Die Begünstigung für Erdgas bleibt bis Ende 2023 unverändert erhalten und wird in den drei Jahren danach nur stufenweise zurückgefahren. Der ermäßigte Steuersatz für Flüssiggas wird ab 2019 zunächst stufenweise zurückgefahren, so dass der reguläre Steuersatz dafür ab 2023 gilt.

Förderanträge für moderne Öko-Heizungen vor Umsetzung zu stellen

Ab dem 01.01.2018 sind Anträge auf Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Beginn der Umsetzung zu beantragen. Künftig muss der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Biomasse-, Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird.

Energiekennzeichnung für Kamine und Öfen

Zum 01.01.2018 erhalten Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt (LOT 20) erstmals das EU-Energielabel. Darunter fallen mit Öl, Gas oder Festbrennstoffen (Holz, Pellets) befeuerte Kamine, Öfen und Herde. Die Energieeffizienzskala reicht dann von A++ bis G.

Mehr Energieeffizienz für Dunstabzugshauben

Ab 01.01.2018 wird die Energieeffizienz-Skala von Haushalts-Dunstabzugshauben auf A++ erweitert. Dies ist ein weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa. Bislang müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen. Die Energieeffizienzklassen F und G sind nicht mehr zugelassen.

Lüftungsanlagen werden sparsamer und leiser

Ab 01.01.2018 gelten für Lüftungsgeräte in Wohnräumen strengere Energieeffizienz-Vorgaben. Zulässig sind dann nur noch neue Geräte der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen E bis G fallen weg. Darüber hinaus müssen Lüftungsgeräte auch leiser werden: Statt maximal 45 Dezibel sind nur noch 40 Dezibel erlaubt.

Atomkraftwerk Gundremmingen: Block B geht vom Netz

Der Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen in Baden-Württemberg muss zum 31.12.2017 endgültig abgeschaltet sein. Das sieht das Atomgesetz von 2011 vor. Block C des Kraftwerks darf noch bis 31.12.2021 Strom produzieren, bevor die gesamte Anlage endgültig vom Netz geht.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2018.

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