Kurzarbeitergeld wird ausgeweitet
Für die Kurzarbeit hat der Bundestag neue Regelungen beschlossen. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden erleichtert: Zum einen soll das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10% abgesenkt werden. Es kommt auch ein teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Ferner wird Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer gewährt. Daneben sollen die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet werden.
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Mit einem Paket steuerlicher Maßnahmen soll auch die Liquidität von Unternehmen verbessert werden. So wird die Gewährung von Stundungen erleichtert und die Vorauszahlungen können laut Mitteilung leichter angepasst werden. Ferner wird auf Vollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Hilfe bei unverschuldeten Finanznöten
Hilfe soll es auch für Unternehmen geben, die unverschuldet in Finanznöte geraten. Viele Unternehmen und Betriebe litten derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch den signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren der Volkswirtschaft, so die Bundesregierung. Gleichzeitig könnten die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies könne dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.
Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Die Bundesregierung begrüßt ferner die Idee der Europäischen Kommission, für eine "Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können, sowie die am 15.03.2020 angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken.