Bundesregierung legt Jahresbericht 2021 für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung vor

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsbericht zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2021 beschlossen. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Danach ist der Erfüllungsaufwand für Bürger und Verwaltung gestiegen. Der Bürokratiekostenindex, der die Bürokratiekosten für die Wirtschaft messe, sei hingegen auf einem Tiefststand, so das Justizministerium.

Erfüllungsaufwand für Bürger und Verwaltung gestiegen 

Laut Bericht 2021 seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin spürbar gewesen, führt das Bundesjustizministerium aus. 15% aller Gesetzentwürfe der Bundesregierung hätten 2021 einen Bezug zur Corona-Pandemie aufgewiesen. Das seien zwar 7% weniger als 2020. Die coronabedingte Gesetzgebung habe aber 2021 einmalige Kosten (sogenannter Umstellungsaufwand) für die Wirtschaft von fünf Milliarden Euro verursacht. Dazu seien die Kosten für die Befolgung gesetzlicher Vorgaben (sogenannter Erfüllungsaufwand) für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung gestiegen. Bürgerinnen und Bürger seien mit 50 Millionen Euro mehr belastet worden. Die Verwaltung habe Mehrbelastungen von 4,4 Milliarden Euro tragen müssen. 

Unternehmen deutlich weniger bürokratisch belastet

Positiv verbuche der Bericht mit einem Bürokratiekostenindexwert von 96,97 den bisher niedrigsten Stand seit Beginn der Messung im Jahr 2012. Der Index messe bürokratische Belastungen von Unternehmen. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 1,1 Milliarden Euro gesunken. Ferner liege die durchschnittliche Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung laut vierter Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamts Bürgerinnen und Bürger auf einer Skala von "sehr unzufrieden" (-2) bis "sehr zufrieden" (+2) bei einem Wert von + 1,1, bei den Unternehmen nahezu auf gleichem Niveau bei einem Wert von + 1,0. 

Maßnahmen für bessere Rechtsetzung 

Das Justizministerium betont, Recht einfach, verständlich und aufwandsarm gestalten zu wollen. Zur Erreichung dieses Ziel sollen mehrere Maßnahmen dienen: Durch frühe Beteiligungen und angemessene Fristen solle eine sorgfältige Vorbereitung der Gesetze ermöglicht werden. Der Digitalcheck solle Gesetze ab Januar 2023 auf ihre digitale Tauglichkeit hin überprüfen und den digitalen Vollzug von Anfang an mitberücksichtigen. Ferner werde das Ministerium ein "Zentrum der Legistik" einrichten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung in der Gesetzgebung besser aus- und fortzubilden. Auf der Ebene der Europäischen Union gelte es, ebenfalls eine bessere Rechtsetzung von Unionsrecht zu erreichen.

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2022.