Weil die sogenannte Mietpreisbremse nicht zu den erhofften Wirkungen geführt hat, will die Bundesregierung das Mietrecht ändern. Sie hat dazu den Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes (BT-Drs. 19/4672) vorgelegt. Das neue Gesetz soll für einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern sorgen.
"Herausmodernisieren" soll verhindert werden
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Mieter in Zukunft aufgrund einer neuen vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung des Vermieters bereits bei Begründung des Mietverhältnisses erfahren werden, ob der Vermieter sich auf eine Ausnahme berufen kann. Eine nach seiner Ansicht zu hohe Miete muss der Mieter dem Vermieter in Zukunft nur noch in einfacher Weise mitteilen ("rügen"). Weiter sieht der Entwurf vor, den Umlagesatz in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (sogenannte Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze) für die Dauer von zunächst fünf Jahren von 11% auf 8% abzusenken. Des Weiteren wird zum Schutz der Mieter vor dem sogenannten Herausmodernisieren und zur Eindämmung der (weiteren) Gentrifizierung von Quartieren ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand über die Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise in das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 eingefügt.
Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2018.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/4672) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
Börstinghaus, Synopse zum geplanten Mietrechtsanpassungsgesetz, NZM 2018, 705
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