Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2016/1148/EU "über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in den Union" (BT-Drs.:18/11242) vorgelegt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 27.02.2017 mit. Die EU-Vorgaben bezüglich der Betreiber wesentlicher Dienste seien dabei im Wesentlichen bereits durch das IT-Sicherheitsgesetz vom Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daher seien "nur wenige Anpassungen erforderlich", so der Entwurf.
Anpassung des BSI-Gesetzes und einzelner Spezialgesetze
Mit der Richtlinie wurden laut Entwurf ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten sowie "Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste" geschaffen. Wie die Bundesregierung ausführt, werden die europarechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie "einzelner für bestimmte Branchen der Kritischen Infrastrukturen vorrangiger Spezialgesetze" umgesetzt.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drs.: 18/11242 finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt.
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Hornung, Neue Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen: Das IT-Sicherheitsgesetz des Bundes, NJW 2015, 3334
Gitter/Meißner/Spauschus, Das neue IT-Sicherheitsgesetz - IT-Sicherheit zwischen Digitalisierung und digitaler Abhängigkeit, ZD 2015, 512
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Bundesregierung will Cybersicherheit stärken, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2017, becklink 2005563