Bundesregierung legt Gesetzentwurf für einheitliches Rentenrecht vor

Ab 2025 soll bundesweit ein einheitliches Rentenrecht gelten. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vorsieht. Bis zum Jahr 2025 sollen die Verhältnisse endgültig angeglichen sein.

Vollständige Angleichung des Rentenwerts für 2025 vorgesehen

Nach dem Gesetzentwurf (BT-Drs.:18/11923) soll in einem ersten Schritt der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 01.07.2018 auf 95,8% des Westwertes angehoben werden. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 01.01.2019 an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum 01.01.2025 vollständig erreicht haben.

Hochwertung der ostdeutschen Einkommen soll entfallen

In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 01.07.2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2017.

Mehr zum Thema