Bundesregierung legt Entwurf zur Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes vor

Eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes enthält ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wie die Bundesregierung erläutert, ist die Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25.06.2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und der Richtlinie mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, müsse dieses neu gefasst und verabschiedet werden.

Verordnung enthält Öffnungsklauseln

Die Verordnung, deren Ziel "ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten" sei, sehe eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthalte sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge.

Ergänzung und Umsetzung als Ziele

Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und der Richtlinie "mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, ist es erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen", schreibt die Bundesregierung weiter. Es solle die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich solle der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.

Änderungen anderer Gesetze ebenfalls nötig

Zugleich sieht die Vorlage Änderungen weiterer Gesetze in Folge der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes vor. Davon betroffen sind unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie die Gesetze über den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.

Redaktion beck-aktuell, 3. März 2017.

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