Bundesregierung sieht keinen "Verfahrensstau" in der Justiz

Von einem allgemeinen "Verfahrensstau" an deutschen Gerichten kann nach Auffassung der Bundesregierung keine Rede sein. Wie der parlamentarische Pressedienst am 03.05.2018 berichtet, schreibt dies das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (BT-Drs. 19/1904) auf eine Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 19/1610). Vielmehr arbeite die deutsche Justiz – insgesamt betrachtet – zügig und qualitativ betrachtet auf sehr hohem Niveau. In den beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführten Ermittlungsverfahren sei im angefragten Zeitraum kein Tatverdächtiger aufgrund von Fristversäumnissen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Hinsichtlich der von den Strafverfolgungsbehörden der Länder geführten Verfahren lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Bundesregierung erwartet keinen Anstieg für 2018

Jährliche statistische Angaben zur Geschäftsentwicklung bei den Gerichten seien im Internet auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Die Veröffentlichung für 2017 sei allerdings noch nicht erfolgt. Für 2018 rechnet die Bundesregierung weder allgemein noch bei den asylgerichtlichen Verfahren mit einem Anstieg. Es wird darauf verwiesen, dass der Koalitionsvertrag die Prüfung von Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung sowie die Schaffung von 2.000 Richterstellen vorsieht.

AfD-Fraktion monierte zunehmende Überlastung von Gerichten

Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage eine "zunehmende Überlastung von Gerichten" beklagt. Es komme vor, dass Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden, weil Gerichte Verhandlungen nicht mehr fristgerecht ansetzen können, hieß es darin mit Verweis auf Pressemeldungen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Mai 2018.