Bundesregierung hält Einstufung "sicherer Herkunftsstaaten" für gerechtfertigt

Die Bundesregierung hält die Einstufung von sechs Balkanstaaten und zwei afrikanischen Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer weiter für gerechtfertigt. Die acht Länder erfüllten weiterhin die Voraussetzungen für eine solche Einstufung, heißt es in einem Bericht des Bundesinnenministeriums, über den das Kabinett am 13.12.2017 beriet. "Die politische Entwicklung in allen Ländern gibt nach Auffassung der Bundesregierung keine Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Entscheidung des Gesetzgebers." Auf 70 Seiten beschreibt die Regierung die Lage in den acht Ländern.

Konsequenzen für Schutzanspruch von Asylbewerbern

Der Staat stuft Länder als sichere Herkunftsstaaten ein, um Asylbewerber von dort einfacher in ihre Heimat zurückschicken zu können. Bislang stehen acht Staaten auf dieser Liste. Schon seit 1993 gehören Ghana und Senegal dazu. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung mehrere Balkan-Staaten hinzugefügt: 2014 zunächst Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien, 2015 dann Albanien, Kosovo und Montenegro. Hintergrund war eine große Zahl von Asylbewerbern aus diesen Ländern, die nach Deutschland gekommen waren – nach Ansicht der Bundesregierung ohne jeden Schutzanspruch.

Konzept der sicheren Herkunftsstaaten generell umstritten

2015 wurde eine Berichtspflicht eingeführt, wonach die Regierung alle zwei Jahre darlegen muss, ob die Voraussetzungen für die Einstufung noch gegeben sind. Dies ist nun der erste Bericht dieser Art. Die Union will seit längerem auch die nordafrikanischen Länder Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, konnte sich damit bislang jedoch nicht durchsetzen. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ist generell umstritten.

Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2017 (dpa).

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