Gesetzentwurf: "Bau-Turbo" im Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung will die Bremsen beim Bauen lockern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren sollen den Bau von ausreichend neuen Wohnungen garantieren. 

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Danach sollen bestimmte Wohnungsbauvorhaben vereinfacht und die Genehmigungsverfahren befristet gekürzt werden. So soll es Kommunen erlaubt sein, von Bebauungsplänen abzuweichen und etwa nachträglich Innenstädte zu verdichten. Auch von Immissionsgrenzen sollen sie abweichen können. Die Bebauung sogenannter Außenbereiche, also Gebiete ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, soll erleichtert werden. Zudem sollen Mietwohnungen nicht mehr so leicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Hierfür sind einige Anpassungen des BauGB vorgesehen.

"Damit sorgen wir dafür, dass mehr und schneller gebaut werden kann", sagte Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil vor der Kabinettssitzung. "Das hilft gegen den Mangel von bezahlbarem Wohnraum". Wohnen sei eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit, so Klingbeil zum Entwurf. "Junge Menschen können sich heute oft nicht mehr das eigene Haus leisten, und für manche ist es schon wahnsinnig schwer, eine Wohnung zur Miete zu finden."

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) zeigte sich erfreut über die Entscheidung im Kabinett. "Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo", sagte sie in einer Pressemitteilung des Ministeriums. "Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird - weil jedes Zuhause zählt." 

Milliardenschwere Entlastung erwartet

Die Bundesregierung hebt hervor, dass vom Bau-Turbo vor allem Bevölkerungsgruppen profitieren sollen, die besonders unter Wohnungsknappheit leiden – etwa Familien, Studierende, Auszubildende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Auch soziale und kulturelle Einrichtungen wie Kitas sollen künftig einfacher genehmigt werden.

Man rechne außerdem mit einer jährlichen Entlastung für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Das Gesetz soll bis Herbst 2025 verabschiedet werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

Redaktion beck-aktuell, cil, 18. Juni 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

Mehr zum Thema