Bundesregierung geht wegen Urteil zu US-Drohneneinsätzen in Revision

Im Streit um aus Deutschland geführte US-Einsätze mit Kampfdrohnen hat die Bundesregierung Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt. Das Gericht hatte die Bundesregierung im März 2019 dazu verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung amerikanischer Militärstützpunkte in Ramstein (Rheinland-Pfalz) gegen Völkerrecht verstoßen.

Revision eingelegt – Begründung noch einzureichen

Nach Prüfung des Urteils sei entschieden worden, die Rechtslage höchstgerichtlich überprüfen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus der Bundesregierung. Revision gegen das Urteil ist bereits am 07.05.2019 eingelegt worden. Der nächste Schritt ist das fristgerechte Einreichen einer ausführlichen Begründung.

Jemeniten fordern: Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen

Geklagt hatten drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik, stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium. Die Männer hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und erklärt, sie fürchteten auch um ihr eigenes Leben. Sie scheiterten vor Gericht mit ihrer Forderung, die Bundesregierung solle den USA die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen.

OVG hatte bisherige Haltung der Bundesregierung kritisiert

Das OVG hatte die Bundesregierung in der Berufungsverhandlung aber für ihre bisherige Haltung gerügt. Es sei zu wenig, sich wiederholt darauf zurückzuziehen, man vertraue der amerikanischen Zusicherung, dass die Aktivitäten in Ramstein in Einklang mit geltendem Recht liefen. US-Drohnenangriffe richten sich gegen jemenitische Ableger des Terrornetzwerks Al-Kaida und die Terrormiliz Islamischer Staat, haben nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen aber wiederholt auch unschuldige Zivilisten getroffen.

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2019 (dpa).