Revision eingelegt – Begründung noch einzureichen
Nach Prüfung des Urteils sei entschieden worden, die Rechtslage höchstgerichtlich überprüfen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus der Bundesregierung. Revision gegen das Urteil ist bereits am 07.05.2019 eingelegt worden. Der nächste Schritt ist das fristgerechte Einreichen einer ausführlichen Begründung.
Jemeniten fordern: Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen
Geklagt hatten drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik, stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium. Die Männer hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und erklärt, sie fürchteten auch um ihr eigenes Leben. Sie scheiterten vor Gericht mit ihrer Forderung, die Bundesregierung solle den USA die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen.
OVG hatte bisherige Haltung der Bundesregierung kritisiert
Das OVG hatte die Bundesregierung in der Berufungsverhandlung aber für ihre bisherige Haltung gerügt. Es sei zu wenig, sich wiederholt darauf zurückzuziehen, man vertraue der amerikanischen Zusicherung, dass die Aktivitäten in Ramstein in Einklang mit geltendem Recht liefen. US-Drohnenangriffe richten sich gegen jemenitische Ableger des Terrornetzwerks Al-Kaida und die Terrormiliz Islamischer Staat, haben nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen aber wiederholt auch unschuldige Zivilisten getroffen.