Mehr Geld für gelernte Dachdecker und Reinigungskräfte
Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro, ungelernte Dachdecker mindestens 12,20 Euro. In den alten Bundesländern (inklusive Berlin) sind für Reinigungskräfte in Gebäuden (Lohngruppe 1) künftig mindestens 10,30 Euro pro Zeitstunde zu zahlen. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 Euro. Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro in den alten und 12,18 Euro in den neuen Bundesländern zu.
Flächendeckend höhere Mindestlöhne im Baugewerbe
Wie die Bundesregierung mitteilt, gelten mit der neuen Verordnung auch im Baugewerbe flächendeckend höhere Mindestlöhne. Ungelernte nach Lohngruppe 1 – dazu zählen Werker oder Maschinenwerker – erhielten einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro. Das gelte bundesweit. Bei der Höhe des Mindestlohns für Facharbeiter (Lohngruppe 2) wird nach Angaben der Bundesregierung regional unterschieden: In Ostdeutschland entspricht er einheitlich der Lohngruppe 1. In Westdeutschland liege er zunächst bei 14,95 Euro pro Zeitstunde. Fachkräften in Berlin stehe ein Mindestlohn von 14,80 Euro zu.