Die Bundesregierung plant keine Reform des steuerlichen Ehegattensplittings. Das teilte sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/7611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/7323) mit. Die FDP-Abgeordneten hatten in der Anfrage auf die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium verwiesen, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstigen würde. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten würden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und seien nicht durch eine einzige Tatsache allein bestimmt.
Keine Änderung beim Einkommensteuertarif
Die FDP-Fraktion hatte sich auch nach der Haltung der Bundesregierung zur Ansicht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung erkundigt, das in einer Studie unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen als anreizfeindlich beurteilt hatte. Dazu erklärt die Regierung, der Einkommensteuertarif gewährleiste durch den Grundfreibetrag, die Freistellung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifverlauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Neue Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen
Zur Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen habe man zu Beginn des Jahres 2019 erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression seien die übrigen Tarifeckwerte angepasst worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, werde zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet. Insgesamt würden damit für Geringverdiener stärkere Arbeitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progressionswirkung im unteren Tarifbereich.
Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2019.
Zum Thema im Internet
Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs.
19/7611) sowie die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.
19/7323) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Dateien hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Spangenberg, Ehegattensplitting - gesellschaftlich und rechtlich überholt,
ZRP 2018, 23
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