Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/17963) vorgelegt, mit dem die Verordnung (EU) 2017/1939 des EU-Rates vom 12.10.2017 "zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)" umgesetzt werden soll. Der Entwurf beinhaltet laut Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 18.03.2020 neben einem neuen Stammgesetz, dem Europäische- Staatsanwaltschaft-Gesetz in der Entwurfsfassung, auch einzelne Neuregelungen im Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung.
Zusätzliche Durchführungsbestimmungen notwendig
Bei der EUStA handelt es sich laut Bundesregierung um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug. Um die Verpflichtungen aus der EUStA-Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, heißt es in der Vorlage.
Redaktion beck-aktuell, 19. März 2020.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf (BT-Drs.
19/17963) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Schnichels, Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung - quo yadis, EuZW 2018, 561
Schneiderhan, Das Ende des nationalen Anklagemonopols naht DRiZ 2017, 360
Magnus, Europäische Staatsanwaltschaft - Vorzüge und Schwächen des aktuellen EU-Verordnungsvorschlags, ZRP 2015, 181
Aus dem Nachrichtennarchiv
Gesetzentwurf soll Grundlage für EU-Staatsanwaltschaft schaffen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.01.2020, becklink 2015266
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