Bundesregierung will Behördenzugriff auf Daten des Ausländerzentralregisters verbessern

Das Ausländerzentralregister soll weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums beschlossen. Mit der Änderung soll die Registrierung von Asyl-und Schutzsuchenden sowie der Datenaustausch weiter verbessert werden. Ziel seien belastbarere Auskünfte und ein unkomplizierter Zugriff durch alle relevanten Behörden, um vor allem Mehrfachidentitäten bei Asylbewerbern zu verhindern. Dem Vorschlag muss der Bundestag noch zustimmen.

Verwaltungsabläufe sollen weiter digitalisiert werden

Mit dem Gesetz sollen ferner die Verwaltungsabläufe weiter digitalisiert werden. Das soll die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten verbessern und die Verfahren beschleunigen. Zudem sollen künftig auch Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden, die Träger der Deutschen Rentenversicherung, das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen sowie das Bundesamt für Justiz eingebunden werden.

Erkennungsdienstliche Behandlung soll ausgeweitet werden

Ferner will die Bundesregierung die erkennungsdienstliche Behandlung ausweiten. Künftig soll die Bundespolizei auch außerhalb des 30-Kilometer Grenzraums unerlaubt eingereiste Personen erfassen dürfen. Dies sei auch für die Sicherheitsüberprüfung wichtig, so die Regierung. Das könne zum Beispiel dann relevant sein, wenn Bundespolizisten an Bahnhöfen oder Flughäfen in Deutschland auf noch nicht registrierte Migranten treffen.

Besserer Schutz für minderjährige Flüchtlinge

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine Verbesserung bei der Registrierung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger vor. Ziel sei eine lückenlose Erfassung, so die Regierung. Denn mangels Registrierung habe in der Vergangenheit bei einem Verschwinden von Jugendlichen aus Jugendhilfeeinrichtungen häufig nicht sicher überprüft werden können, ob die Betreffenden bei einer anderen Jugendhilfeeinrichtung – eventuell unter anderem Namen – untergekommen sind oder das Bundesgebiet zwischenzeitlich wieder verlassen haben. Das Jugendamt soll deshalb künftig verpflichtet sein, bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern für eine erkennungsdienstliche Behandlung zu sorgen und dafür, dass die Kinder und Jugendlichen im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Fingerabdrücke sollen bereits bei Sechs- statt wie bisher erst bei 14-Jährigen genommen werden.

Datenaustauschverbesserungsgesetz von 2016 schaffte Grundlagen

Mit einem ersten Datenaustauschverbesserungsgesetz wurden laut Regierung im Jahr 2016 die Grundlagen dafür geschaffen, Asyl- und Schutzsuchende sowie Ausländer, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich dort unerlaubt aufhalten, frühzeitig zentral zu registrieren. Gleichzeitig seien die dabei erfassten Daten im Ausländerzentralregister eingestellt worden. Die Regierung habe damit auch auf Betrugsfälle von Asylbewerbern reagiert, die sich an verschiedenen Orten angemeldet und mehrfach Leistungen bezogen hatten.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019.

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