Bundesregierung: Das ändert sich zum Februar 2019

Arzneimittel werden fälschungssicherer: Sie müssen nun eine individuelle Nummer und ein Siegel tragen. Für die nächste Periode des Emissionshandels gibt es Neuigkeiten. Und für Staubsauger gibt es kein Energielabel mehr. Diese Regelungen treten laut Bundesregierung nun in Kraft.

Arzneimittel werden fälschungssicherer

Verpackungen von Medikamenten müssen laut Bundesregierung ab dem 09.02.2019 besondere Sicherheitsmerkmale tragen: eine individuelle Nummer sowie ein Siegel, das unerlaubtes Öffnen erkennen lässt. So solle verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in Umlauf geraten. Mit der Verordnung werde deutsches Recht an europäische Standards angepasst.

Emissionshandel: Klimaschutz durch weniger Emissionen

12.000 Industrie- und Energieanlagen nehmen europaweit am Emissionshandel teil, dürfen gemeinsam also nur eine Höchstmenge an Treibhausgasen ausstoßen. Diese Gesamtmenge wird nach Angaben der Bundesregierung von Jahr zu Jahr weniger. Derzeit reduziere sie sich um 38 Millionen Tonnen jährlich, ab 2021 um 48 Millionen jedes Jahr. Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die Ende Januar 2019 in Kraft getreten sei, setze diese europäische Reform in deutsches Recht um. Gleichzeitig sichere das Vorgehen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien in der EU, so die Regierung. Denn bestimmte Emissionszertifikate würden auch in der vierten Handelsperiode von 2021 bis 2030 zunächst einmal kostenlos zugeteilt. Durch die zügig eingeleitete Umsetzung der Richtlinie sei der rechtzeitige Start des Antragsverfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Zertifikate im Frühjahr 2019 gewährleistet.

Kein Energielabel für Staubsauger mehr

Wer künftig einen neuen Staubsauger kaufen will, wird sich zum Vergleich des Energieverbrauchs nicht mehr an einem Energielabel orientieren können. Stattdessen könne der Käufer jedoch Herstellerangaben zum Vergleich heranziehen, teilt die Regierung mit. Seit dem 19.01.2019 dürften Händler neue Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel bewerben. Bereits angebrachte Etiketten zur Energieverbrauchskennzeichnung müssten unverzüglich von den Staubsaugern entfernt oder überklebt werden. Grundlage sei ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (BeckRS 2018, 27632). Dieses habe festgestellt, dass die von der EU-Kommission gewählte Prüfmethode, womit Energieeffizienz von Staubsaugern zu bestimmen ist, sich nicht nah genug an dem tatsächlichen Verbraucherverhalten orientiert. Denn es seien nur Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vorgesehen gewesen. Das Kennzeichnungsverbot beziehe sich sowohl auf Werbung in Printmedien und im Internet, als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen, unterstreicht die Regierung.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019.