Fahrverbote sollen als Nebenstrafe verhängt werden können
Zum einen stellt die Bundesregierung fest, die Justiz habe "im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität bisweilen zu wenige Reaktionsmöglichkeiten, um in geeigneter Weise auf Straftäter einzuwirken". Deshalb schlägt sie vor, Fahrverbote, die bisher nur bei Delikten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen verhängt werden können, als Nebenstrafe auch für andere Straftaten zuzulassen.
Neue Regelbeispiele für besonders schwere Fälle der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, in dem "seit langem ein zunehmend hoher Organisationsgrad der Täter festzustellen" sei, stellt die Bundesregierung fest, dass das Strafgesetzbuch derzeit "besonders schwere Fälle nicht ausreichend erfasst". Deshalb soll der einschlägige § 266a StGB um zwei neue Regelbeispiele für besonders schwere Fälle ergänzt werden, welche "an die Beschaffung von unrichtigen, nachgemachten oder verfälschten Belegen unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe beziehungsweise an das bandenmäßige Vorhalten solcher Belege zum Zwecke der fortgesetzten Vorenthaltung von Beiträgen anknüpfen".
Regierung will Richtervorbehalt bei Blutproben einschränken
Ein weiteres Problem erkennt die Bundesregierung im geltenden Richtervorbehalt für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe. Wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund des natürlichen Abbaus von Alkohol sieht sie hier "Anwendungsschwierigkeiten in der Justiz". Sie schlägt daher vor, für bestimmte Straßenverkehrsdelikte die Anordnungskompetenz auf Staatsanwaltschaft und Polizei zu übertragen. Dadurch würden zudem die Gerichte entlastet. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Blutentnahme bleibe möglich.
Strafen für Drogendelikte sollen zugunsten Drogentherapie zurückstellbar sein
Bei der für sinnvoll erachteten Praxis, Strafen wegen Drogendelikten zugunsten einer Drogentherapie zurückzustellen, sieht die Bundesregierung ein Problem aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser habe eine solche Zurückstellung für die Fälle ausgeschlossen, in denen eine weitere, nicht suchtbedingte Strafe zu verbüßen ist. Eine Gesetzesänderung soll nun auch in solchen Fällen eine Zurückstellung ermöglichen.
Bewährungshelfer sollen Informationen an Polizei weitergeben können
Bei einem weiteren Änderungsvorschlag geht es um die Möglichkeit für Bewährungshelfer, wichtige Erkenntnisse über einen Verurteilten an die Polizei und andere staatliche Stellen weiterzuleiten. Eine solche Weitergabe sei oftmals "im Interesse einer effektiven Ausgestaltung der Strafvollstreckung und einer effizienten Gefahrenabwehr", aber "derzeit noch nicht ausdrücklich im Gesetz verankert". Dies soll nun nachgeholt werden.
Wilderern soll durch neuen Straftatbestand Einhalt geboten werden
Ein letzter Regelungsbereich betrifft den Schutz der Umwelt. National und international sei "ein deutlicher Anstieg von Wilderei und illegalen Entnahmen von gefährdeten Tieren sowie eine starke Zunahme illegalen Wildtierhandels zu beobachten", schreibt die Bundesregierung. Eine EU-Richtlinie von 2008 verlange, "die grob fahrlässige Tötung und Zerstörung geschützter wildlebender Tier- und Pflanzenarten strafrechtlich zu ahnden". Deshalb soll nun "das leichtfertige Töten und Zerstören von streng geschützten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und von bestimmten besonders geschützten wildlebenden Vogelarten" unter Strafe gestellt werden.
Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat steht an
Der Bundesrat, der zu einem Teil der vorgeschlagenen Änderungen bereits eigene Gesetzentwürfe eingebracht hatte, hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, welche die Bundesregierung allerdings überwiegend ablehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun am 09.03.2017 erstmals im Bundestag beraten werden.