Bun­des­re­gie­rung bringt So­fort­hil­fe für Gas­kun­den auf den Weg

Zur Über­brü­ckung bis zur Gas­preis­brem­se und als Aus­gleich für die ge­stie­ge­nen En­er­gie­rech­nun­gen im Jahr 2022 will die Bun­des­re­gie­rung eine mil­li­ar­den­schwe­re So­fort­hil­fe für Gas- und Wär­me­kun­den auf den Weg brin­gen. Diese sol­len von ihren Ab­schlags­zah­lun­gen für den Monat De­zem­ber frei­ge­stellt wer­den. Mie­ter und Mit­glie­der von Wohn­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten sol­len die Ent­las­tung im Rah­men ihrer jähr­li­chen Heiz­kos­ten­ab­rech­nung er­hal­ten.

Gas­ver­brau­cher wer­den von der De­zem­ber-Ab­schlags­zah­lung frei­ge­stellt

Wie es aus Re­gie­rungs­krei­sen heißt, hat das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um die Res­sort­ab­stim­mung ein­ge­lei­tet. Damit sol­len in einem ers­ten Schritt die Vor­schlä­ge der von der Re­gie­rung ein­ge­setz­ten Ex­per­ten­kom­mis­si­on Gas um­ge­setzt wer­den. Die ge­plan­te Ent­las­tung ent­spre­che bei Erd­gas dem Pro­dukt aus einem Zwölf­tel eines Jah­res­ver­brauchs und dem für De­zem­ber 2022 ver­ein­bar­ten Preis, er­gänzt um eine an­tei­li­ge Ent­las­tung bei den an­de­ren Prei­s­ele­men­ten. Das Ab­stel­len auf die für De­zem­ber 2022 ver­ein­bar­ten Prei­se solle ge­währ­leis­ten, dass die teil­wei­se sehr un­ter­schied­li­chen und teils er­heb­li­chen Preis­an­stie­ge zum Ende des Jah­res 2022 zu­guns­ten der Letzt­ver­brau­cher be­rück­sich­tigt wer­den. Das ist aus Um­set­zungs­grün­den ein Un­ter­schied zu den Vor­schlä­gen der Ex­per­ten­kom­mis­si­on: Diese sah eine Ein­mal­zah­lung vor auf Basis des Ver­brauchs, wel­cher der Ab­schlags­zah­lung aus Sep­tem­ber 2022 zu­grun­de ge­legt wurde. Bei Fern­wär­me soll die Ent­las­tung dem Be­trag der Sep­tem­ber-Rech­nung zu­züg­lich einem pau­scha­len An­pas­sungs­fak­tor ent­spre­chen, der die Preis­stei­ge­run­gen im Zeit­raum bis De­zem­ber ab­bil­den soll.

Mie­ter­ent­las­tung kommt erst bei der nächs­ten jähr­li­chen Heiz­kos­ten­ab­rech­nung

Für Mie­ter und Ver­mie­ter soll es eine ei­ge­ne Re­ge­lung über die Wei­ter­ga­be der Ent­las­tun­gen geben. Da viele Ver­mie­ter die mo­nat­li­che Vor­aus­zah­lung noch nicht an die ge­stie­ge­nen Gas- und En­er­gie­prei­se an­ge­passt hät­ten, zahl­ten deren Mie­ter der­zeit wei­ter­hin mo­de­ra­te Ab­schlä­ge, ba­sie­rend auf den Prei­sen und Ver­bräu­chen des Vor­jah­res. Bei die­sen Mie­tern kämen die hö­he­ren Prei­se im Rah­men der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung für das Jahr 2022 an, die 2023 er­stellt werde. Die für De­zem­ber ge­plan­te Ent­las­tung solle daher mit der nächs­ten jähr­li­chen Heiz­kos­ten­ab­rech­nung an die Mie­ter wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Zudem sol­len Mie­ter eine ent­spre­chen­de In­for­ma­ti­on über die ge­schätz­te Höhe ihrer Ent­las­tung er­hal­ten.

Fi­nan­zie­rung aus dem neu­aus­ge­rich­te­ten Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds

Ins­ge­samt sol­len die Ent­las­tun­gen im hö­he­ren ein­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­reich lie­gen. Die Fi­nan­zie­rung er­fol­ge aus dem neu­aus­ge­rich­te­ten Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds in Höhe von bis zu 200 Mil­li­ar­den Euro. Ein Ge­setz­ent­wurf zur So­fort­hil­fe soll am 02.11.2022 im Ka­bi­nett be­schlos­sen wer­den.

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2022 (dpa).

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