Gasverbraucher werden von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt
Wie es aus Regierungskreisen heißt, hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung eingeleitet. Damit sollen in einem ersten Schritt die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden. Die geplante Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen. Das Abstellen auf die für Dezember 2022 vereinbarten Preise solle gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden. Das ist aus Umsetzungsgründen ein Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission: Diese sah eine Einmalzahlung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Bei Fernwärme soll die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.
Mieterentlastung kommt erst bei der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung
Für Mieter und Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Da viele Vermieter die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst hätten, zahlten deren Mieter derzeit weiterhin moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei diesen Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt werde. Die für Dezember geplante Entlastung solle daher mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Zudem sollen Mieter eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung erhalten.