Zeugen müssen bei Polizei erscheinen
Im Ermittlungsverfahren sollen Zeugen nach den Plänen der Bundesregierung künftig verpflichtet werden, bei der Polizei zu erscheinen. Andernfalls müssten Staatsanwaltschaft und Gerichte sie nicht mehr vernehmen. Dies soll ebenso zur Verfahrensbeschleunigung beitragen wie die alleinige Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Bestellung von Pflichtverteidigern.
Nötigung als Privatklagedelikt
Zur Entlastung der Staatsanwaltschaft soll der Tatbestand der Nötigung zum Privatklagedelikt werden. Nur bei besonders schweren Fällen der Nötigung soll die Staatsanwaltschaft weiterhin tätig werden müssen.
Verfahrensrechtlichen Verzögerungen soll entgegengewirkt werden
Mehrere Gesetzesänderungen sollen helfen, Verzögerungen im Hauptverfahren durch Befangenheitsanträge zu vermeiden. So soll zunächst mit der Hauptverhandlung begonnen werden können, wenn ein Richter erst kurz vor ihrem Beginn abgelehnt wird. Auch sollen die Möglichkeiten beschränkt werden, Verfahren durch neue Beweisanträge zu verzögern. Das Beweisantragsrecht an sich soll aber nicht eingeschränkt werden.
Attest-Verlesung statt Vernehmung ärztlichen Sachverständigen
In mehr Fällen als bisher soll statt der Vernehmung eines ärztlichen Sachverständigen die Verlesung eines Attests genügen. Eine Reihe vorgeschlagener Maßnahmen dient auch der Vereinfachung und Beschleunigung von Revisions- und Strafvollstreckungsverfahren.
Video statt persönlicher Ladung
Zur besseren Dokumentation von Ermittlungsverfahren sollen Vernehmungen vermehrt audiovisuell aufgezeichnet werden. Solche Videos sollen nicht nur die Wahrheitsfindung optimieren, sondern öfter auch die persönliche Ladung bereits Vernommener vor Gericht verzichtbar machen. Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll diese Regelung "der Erprobung zeitgemäßer Instrumente zur Ermittlung des wahren Sachverhalts" dienen.
"Beinahetreffer" bei DNA-Reihenuntersuchungen als Beweismittel
Erweitert werden soll die Verwendbarkeit von DNA-Analysen. Neben Volltreffern bei Reihenuntersuchungen sollen künftig auch "Beinahetreffer", die ein Verwandtschaftsverhältnis anzeigen, als Beweismittel zugelassen werden.
Bessere Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten
Mehrere vorgeschlagene Regelungen dienen der besseren Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem transparenteren Ablauf eines Prozesses. So soll bei umfangreichen Verfahren der Richter vorab den Ablauf mit dem Verteidiger, dem Staatsanwalt und dem Nebenklägervertreter abstimmen.
Erweiterte Möglichkeiten zur Bestellung von Pflichtverteidigern
Den Interessen Beschuldigter sollen unter anderem erweiterte Regelungen zur Bestellung von Pflichtverteidigern dienen. So soll bereits im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Vernehmung von Belastungszeugen, ein Pflichtverteidiger zugezogen werden können. Auch soll es möglich werden, einen Pflichtverteidiger nicht nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen, sondern auch von Amts wegen durch das Gericht.