Die Bundesregierung will Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drs.:18/11233) soll dies auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen gelten, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden.
Steuern sollen dem Staat am Ort der Wertschöpfung zustehen
Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit "Lizenzboxen") geführt. "Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen", heißt es in dem Entwurf. "Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet", begründet die Bundesregierung die Maßnahme.
Redaktion beck-aktuell, 7. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.:18/11233) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt,
Aus der Datenbank beck-online
Cloer/Bannes, BEPS Aktionsplan 5: Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz, BB 2016, 2013
Fehling/Schmid, BEPS und die EU: Was ist die "europäische Dimension" von BEPS? - Das Beispiel grenzüberschreitender Lizenzzahlungen, IStR 2015, 493
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundeskabinett beschließt "Lizenzschranke" gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2017, becklink 2005567
Schäuble will Steuerschlupfloch für Großkonzerne schließen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.01.2017, becklink 2005534