Bundesregierung bringt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassungen ein

Die Bundesregierung will Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drs.:18/11233) soll dies auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen gelten, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden.

Steuern sollen dem Staat am Ort der Wertschöpfung zustehen

Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit "Lizenzboxen") geführt. "Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen", heißt es in dem Entwurf. "Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet", begründet die Bundesregierung die Maßnahme.

Redaktion beck-aktuell, 7. März 2017.

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