Bedingungen und Eckpunkte für einen Schnellkredit
Der KfW-Sofortkredit soll von mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Die Unternehmen müssen mehr als zehn Beschäftigte haben und mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sein. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal aber 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern und maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Der Kredit wird zu einem Zinssatz in Höhe von aktuell 3% gewährt mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch könne der Kredit schnell bewilligt werden, so das Bundesfinanzministerium.
Scholz: Sofortkredit als zusätzliche Maßnahme
Die Maßnahme trete neben die bereits bestehenden Angebote, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Es wende sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr rasche Unterstützung benötigten und stelle auf andere Bedingungen ab als die anderen Hilfen.
Altmaier: Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft besonders schutzwürdig
"Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Deshalb müsse man "diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können". 99,5% aller Unternehmen in Deutschland seien Mittelständler. Sie erwirtschafteten rund 35% des gesamten Umsatzes, stellten knapp 60% aller Arbeitsplätze und über 80% aller Ausbildungsplätze.