Bundesregierung beschließt Speicherung von Fluggastdaten

Die Bundesregierung hat am 15.02.2017 den Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 beschlossen. Der Gesetzentwurf ermögliche die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Zukünftig sollen die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden können.

EU-Regelung bis Mai 2018 umzusetzen

"Die Richtlinie wurde viel zu lange in der EU verhandelt. Jetzt haben wir im Interesse der Sicherheit bei der Umsetzung keine Zeit zu verlieren," betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die Richtlinie ist bis zum 25.05.2018 in nationales Recht umzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei nicht nur der nationale Umsetzungsrechtsakt in Kraft zu setzen, sondern es müssten zudem alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zügig ergriffen werden, damit das Fluggastdaten-Informationssystem rechtzeitig aufgebaut und in Betrieb genommen werden kann, erläuterte das Bundesinnenministerium.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2017.

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