Bundesregierung beschließt Rücktritt von Energiecharta-Vertrag

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag beschlossen. "Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens", betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte, billigte das Kabinett außerdem die Eckpunkte der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Handelspolitik vom 11.11.2022 und gab grünes Licht für Beschlüsse zur Fachkräfteeinwanderung sowie zur Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung.

Völkerrechtlicher Vertrag gilt für Deutschland seit April 1998

Der Energiecharta-Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der für Deutschland im April 1998 in Kraft getreten ist. Der Vertrag enthält Bestimmungen zum Investitionsschutz, zum Handel und Transit von Energiematerialien und -produkten sowie zu Streitbeilegungsmechanismen. Die Bundesregierung hat mit dem heutigen Kabinettbeschluss den Rücktritt von diesem Vertrag beschlossen. Formal wird der Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag in einem nächsten Schritt und noch vor Jahresende 2022 der Portugiesischen Republik als der Verwahrerin des Vertrages mitgeteilt. Dann kann der Rücktritt vor Jahresende 2023 wirksam werden. Neben Deutschland haben Frankreich, Niederlande, Spanien, Polen, Slovenien und Luxemburg den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag angekündigt. Italien ist bereits 2016 zurückgetreten. Die Bundessregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene für einen Rücktritt auch der EU vom Energiecharta-Vertrag ein, so wie dies auch das Europäische Parlament fordert.

Bundesregierung beschließt Eckpunktepapier zur Handelspolitik

Der Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag ist zugleich Teil des ebenfalls am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunktepapiers "Weiterentwicklung der Handelspolitik der Bundesregierung", das weitere wesentliche Elemente für eine neue Handelspolitik der Bundesregierung festschreibt. Neben dem Energiecharta-Vertrag betreffen diese die Bereiche Ceta, WTO, Nachhaltigkeitsstandards in europäischen Handelsverträgen, Mercosur, Investitionsschutzabkommen allgemein, EU-Handelsabkommen mit Chile und Mexiko sowie die EU-Handelsbeziehungen mit den USA. Deutschland habe damit endlich auch wieder eine Stimme in der Handelspolitik und könne sich auf EU-Ebene aktiv einbringen, sagte Habeck. Nachhaltigkeit sei künftig nicht mehr nur ein "nice to have", sondern wesentlicher Bestandteil von Handelsabkommen.

Zeichen für mehr Fachkräfteeinwanderung

Habeck lobte zudem die geplanten strukturelle Reformen mit denen ein starkes Zeichen für mehr Fachkräfteeinwanderung gesetzt werde. "Wir werden vor allem das Einwanderungsrecht deutlich öffnen", kündigte er an. Eine aktive und gute Einwanderungspolitik sei Standortpolitik.

Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt

"Und schließlich beschleunigen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren mit der Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung", betonte der Bundeswirtschaftsminister. So könnten Stromleitungen schneller gebaut werden.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2022.