Neuer EU-weiter Kooperationsmechanismus bei Investitionsprüfung

Das Bundeskabinett hat am 07.10.2020 eine Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung beschlossen, mit der die Vorbereitungen für einen neuen EU-weiten Kooperationsmechanismus bei der Investitionsprüfung abgeschlossen werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, werden die EU-Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Auslandsinvestitionen ab dem 11.10.2020 intensiver zusammenarbeiten.

Austausch über laufende Verfahren

Dazu tauschten sich die EU- Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission über laufende Prüfverfahren aus. Erkenntnisse könnten so gegenseitig im Rahmen der jeweiligen nationalen Investitionsprüfungen berücksichtigt werden. In Deutschland sei hierfür eine nationale Kontaktstelle im Bundeswirtschaftsministerium eingerichtet worden.

Grundlage: EU-Screening-Verordnung

Der Kooperationsmechanismus beruht laut Wirtschaftsministerium auf der EU-Screening-Verordnung. Mit der bereits Anfang Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes sei die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen worden. Die jetzige 16. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) setze den Kooperationsmechanismus nun abschließend um.

Europaweites level-playing-field angestrebt

Dieser neue EU-weite Kooperationsmechanismus solle den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der EU stärken, unterstreicht das Bundeswirtschaftsministerium. Er sei ein wichtiger Schritt hin zu einem europaweiten level-playing-field bei der Prüfung von Auslandsinvestitionen.

Abstimmung weiterer Details der AWV

Parallel stimmten die Ressorts weiterhin die Details einer weiteren Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung ab. Im Fokus dieser weiteren Novelle steht laut Ministerium die Erweiterung der Fallgruppen mit besonders prüfrelevanten Unternehmen auf Hersteller und Entwickler von Hoch- und Zukunftstechnologien.

Redaktion beck-aktuell, 8. Oktober 2020.