Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Nach dem Anschlag in Halle hat das Bundeskabinett am 30.10.2019 ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Danach solle unter anderem eine Pflicht für Betreiber sozialer Netzwerke, strafbare Hasskommentare an eine neu zu errichtende Zentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, geschaffen werden. Auch solle das Waffenrecht verschärft werden. 

Meldepflicht für Provider

Wie das Ministerium schreibt, soll zur effektiveren Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz an eine neu zu errichtende Zentralstelle im BKA eingeführt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber Telemediendiensteanbietern im BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden.

Anpassung des StGB

Gegenwärtige Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität sollen ergänzt und erweitert werden.

Waffenrecht soll verschärft werden

Das Waffenrecht soll verschärft werden. Insbesondere soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen sowie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden. Außerdem sollen Verschärfungen des Sprengstoffrechts geprüft werden.

Tätigkeit des Verfassungsschutzes soll intensiviert werden

Die Bearbeitung im Bereich des Rechtsextremismus soll im Verfassungsschutz weiter intensiviert werden.

Anpassung des Melderegister

Das Melderegister soll durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.

Ausbau von Präventionsprogrammen

Ferner sollen vorhandene Präventionsprogramme unter Berücksichtigung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgebaut und deren finanzielle Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Wie das Justizministerium ausführte, bedeute dies für das Programm "Demokratie leben!", dass die Mittel in der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben werden. Das Bundesinnenministerium und das Bundesfamilienministerium würden zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen prüfen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2019.

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