Besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Danach können Unternehmen bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadenersatz geltend machen. Der bereits bestehende Schutz im deutschen Recht wird laut Regierung damit verbessert und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht.
Besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen in gerichtlichen Verfahren
Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor einer Offenlegung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird verbessert. So können streitgegenständliche Informationen bei Einreichung einer Klage als geheimhaltungsbedürftig eingestuft und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Geschäftsgeheimnisse eröffnet werden.
Gesetz trägt auch Schutz von Whistleblowern und Journalisten Rechnung
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen trägt zugleich dem Schutz von Whistleblowern und Journalisten Rechnung. Zu diesem Zweck enthält es Regelungen für Sachverhalte, in denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen nicht rechtswidrig ist. Das gilt zum Beispiel für Fälle, in denen die Handlung der Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder der Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen dient.