Zentrales Bürgerkonto und Abschaffung der Schriftform
Im Rahmen des jetzt beschlossenen Pakets will der Bund zentrale Basisdienste bereitstellen, wie das digitale Bürgerkonto BundID. Deutschlandweit soll sich damit zukünftig identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird nach der geplanten Neuregelung ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können. Die "Zettelwirtschaft" soll endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft werden. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – sollen zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden können. Durch die Gesetzesänderung sollen zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden können; es sei keine händische Unterschrift mehr notwendig.
Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und bessere Beratung
Die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit elektronischer Verwaltungsleistungen werden künftig gesetzlich verankert. So soll nach Mitteilung des Bundesinnenministeriums sichergestellt werden, dass staatliche Angebote im Internet besser auf die Bedarfe aller Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind. Eine bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten soll die Behördenrufnummer 115 gewährleisten. Die 115 sei heute in fast allen Bundesländern verfügbar und stelle zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit, so das Ministerium. Dafür würden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.
Flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen
Nach dem jetzt beschlossenen Paket sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich Bund, Länder und Kommunen in 2023 und 2024 auf die flächendeckende, medienbruchfreie Digitalisierung von 15 besonders wichtigen Verwaltungsleistungen konzentrieren. Darunter fallen laut Innenministerium beispielsweise die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die Kfz-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld. Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können.
Neuerungen für Unternehmen und andere juristische Personen
Die Verwendung des sogenannten Organisationskontos wird nach den Plänen des Kabinetts verpflichtend für alle öffentliche Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten. Damit sollen Unternehmen zukünftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen können. Es werde gesetzlich festgehalten, dass spätestens nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden sollen, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen.