Erhöhung der Bedarfssätze
Die geplanten Änderungen sähen vor, dass die Bedarfssätze in zwei Stufen zum Schuljahres-/Wintersemesterbeginn 2019 und 2020 steigen, schreibt die Regierung. Auch der Wohnzuschlag werde erhöht. Der Förderhöchstbetrag steige von heute 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020. Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Geförderte würden ebenfalls angehoben.
Anhebung des Freibetrags für elterliches Einkommen
Um die Gruppe der Förderberechtigten zu vergrößern, solle der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – angehoben werden. Bis 2021 solle er in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent steigen.
Erleichterungen bei Rückzahlung von BAföG-Darlehen
Zudem sei vorgesehen, dass die Rückzahlungskonditionen für Studierende angepasst und sozial gerechter ausgestaltet werden. Grundsätzlich sei es so, dass die Hälfte der erhaltenen Förderung nach dem Abschluss zurückgezahlt werden muss. Nach dem Entwurf sollen nun unter anderem jene, die ihr anteiliges Darlehen "trotz allen Bemühens" auch nach 20 Jahren nicht hätten zurückzahlen können, von ihrer Restschuld befreit werden.