Bundeskabinett will Kindergeld für im Heimatland lebende Kinder von EU-Ausländern kürzen

Die Bundesregierung will das Kindergeld für EU-Ausländer kürzen, wenn der Nachwuchs der Betroffenen gar nicht in Deutschland lebt. Eine entsprechende Absichtserklärung hat das Kabinett am 12.04.2017 beschlossen. Einen konkreten Gesetzentwurf soll es allerdings erst nach einer zugehörigen Änderung des EU-Rechts geben.

Kein Gesetzentwurf mehr vor der Wahl

Das Vorhaben, die Höhe des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Heimatland anzupassen, wird von der zuständigen EU-Kommissarin Marianne Thyssen als europarechtswidrig angesehen. Deshalb hatte die große Koalition bereits vor zwei Wochen vereinbart, dass es vor der Bundestagswahl keinen Gesetzentwurf zu dem Thema mehr geben soll. Ursprünglich war vorgesehen, dass für Kinder in Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien nur die Hälfte des deutschen Kindergeldsatzes ausgezahlt wird.

Zuerst Änderung des EU-Rechts

Da die SPD wegen der Bedenken aus Brüssel einen Gesetzentwurf blockierte, wurde jetzt nur ein Eckpunktepapier beschlossen. In diesem heißt es unter anderem: "Sobald das europäische Recht entsprechend geändert wurde, wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung und zur Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten vorlegen.“

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2017 (dpa).

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