Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Lieferkettengesetzes verabschiedet. Kernpunkt ist die Abschaffung der Berichtspflicht für Unternehmen. Damit will die Regierung die Wirtschaft entlasten, die deutsche Volkswirtschaft stärken und zugleich sicherstellen, dass Bußgelder nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verhängt werden.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte, mit der Streichung der Berichtspflicht setze die Koalition ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Zugleich betonte die SPD-Politikerin, dass die Bundesregierung beim Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung nicht nachlasse. Die geplante Gesetzesänderung soll bis zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht gelten.
Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt, die ebenfalls auf Bürokratieabbau und einen besseren Schutz der Menschenrechte abzielt.


