Fragen über Fragen: Bundesregierung beklagt "Überkontrolle" durch AfD-Anfragen

Kleine Anfragen dienen der Transparenz und zur Kontrolle der Regierung. Nicht alle Fragen jedoch würden aus Interesse an der Sache gestellt, beklagt die Bundesregierung und wirft der AfD vor, einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand zu verursachen.

Kleine oder große Anfragen gehören zum Alltagsgeschäft in der parlamentarischen Arbeit. Und sie sind wichtig, so die Regierung selbst: "Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht", heißt es in einer Antwort (21/436) auf eine AfD-Anfrage (21/246). Für die Regierung gibt es aber eine Grenze, wie in der Antwort ebenfalls deutlich wird.

In einer Kleinen Anfrage an das Justizministerium wollte die AfD wissen, an wie vielen gerichtlichen Verfahren das Ministerium im ersten Quartal beteiligt gewesen ist. Das beantwortet die Bundesregierung auch: 38 Verfahren seien es gewesen, überwiegend vor verschiedenen Verwaltungsgerichten. Hinzu kämen zwei Strafanträge wegen Beleidigungsdelikten, die der frühere Justizminister Volker Wissing gestellt habe.

Doch die Anfrage der AfD ging weiter: Sie wollte auch wissen, wie viele einstweilige Rechtsschutzverfahren die Regierung geführt hat, wie viele außergerichtliche Verfahren es mit anwaltlicher Vertretung geführt hat und wie viele Strafanträge es gestellt bzw. wie viele Strafverfahren es oder der zuständige Minister initiiert hat. Zudem wollte die AfD laut Bundesregierung auch die Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter und der Antragsgegner wissen, sortiert nach Datum des Beginns des jeweiligen Verfahrens. Auch die Höhe der Streitwerte und der Rechtsanwaltskosten sollten angegeben werden.

Bundesregierung sieht "Überkontrolle"

Damit sei "die Grenze administrativer Überkontrolle" erreicht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Das BVerfG habe entschieden, dass die parlamentarische Kontrolle, etwa durch Kleine Anfragen, eine politische Kontrolle sei, nicht etwa eine administrative Überkontrolle. Denn dann könne eine parlamentarische Kontrolle die Regierungsfunktion auch stören. Sie bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.

Und genau das ist das Problem für die Bundesregierung: "Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen et cetera deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen". Die Bundesregierung unterstehe als Verfassungsorgan jedoch nur der Kontrolle des Bundestages – weshalb man bis auf die Antwort über die Anzahl und die Kosten der Verfahren keine weitere Auskunft gebe.

Bei Fragen zu Namen von Rechtsanwältinnen und -anwälten und deren Stundensätzen sei auch der Grundrechtsschutz zu beachten, insbesondere Art. 12 Abs. 1 GG. Auch der Persönlichkeitsschutz spiele eine Rolle, weshalb die Regierung nicht jede Frage beantworten könne – der Grundrechtsschutz könne auch das parlamentarische Fragerecht überwiegen. 

Ähnliche Fragenkataloge stellte die AfD nach Auskunft der Bundesregierung sukzessive auch "weiteren Ministerien und das über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden", etwa dem Verteidigungsministerium, dem Finanzministerium und dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Damit würden die Fragen Einzeldaten zu einer sehr großen Verfahrensanzahl fordern. Der Aufwand dafür sei "unzumutbar", schließt die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, js, 17. Juni 2025.

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