Bundesregierung arbeitet an Aktionsplan gegen Menschenhandel

Menschenhandel in Deutschland und grenzüberschreitend eindämmen – das ist das Ziel eines Nationalen Aktionsplans, den die Bundesregierung gerade erarbeitet. Die Maßnahmen sollen von Prävention und Strafverfolgung bis zur Unterstützung von Betroffenen und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene reichen.

"Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Ankündigung des Aktionsplans. Dieser soll ein "Wegweiser" für die zukünftige Bekämpfung des Menschenhandels sein. 

Zunächst gehe es darum, Betroffene besser zu schützen, etwa durch Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote, hieß es zur Zielsetzung des Plans. Dabei will die Bundesregierung besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen im Blick behalten.

Die Datenlage zum Menschenhandel soll systematisch verbessert werden, um gezieltere Maßnahmen entwickeln zu können. Geplant ist auch, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren ­zu intensivieren; ebenso die nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke der Strafverfolgungsbehörden. Um der Online-Dimension im Bereich des Menschenhandels Rechnung zu tragen, sollen bestehende Bekämpfungsstrategien weiterentwickelt und, sofern notwendig, geändert werden.

Mit der Erarbeitung des Aktionsplans setzt die Bundesregierung Vorgaben der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel um. Daher sollen die Straftatbestände im Bereich des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie angepasst werden – gegebenenfalls aber auch darüber hinaus, sofern praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse dafür sprechen.

Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen erstmal vier Jahre abdecken. Sodann soll er überarbeitet und aktualisiert werden.

Redaktion beck-aktuell, bw, 17. Oktober 2024.