Fragen der Telekommunikationsüberwachung im Zusammenhang mit der fünften Mobilfunkgeneration (5G) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/12117) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/11396). Wie die Bundesregierung nach Mitteilung des parlamentarischen Pressedienstes vom 07.08.2019 ausführt, ging die Versteigerung von 5G-Frequenzen am 12.06.2019 zu Ende. Mit der Vergabe seien keine speziell für die 5G-Lizenzen vorgesehenen besonderen Vorgaben hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung verknüpft gewesen.
Erfordernis technischer und rechtlicher Anpassungen für 5G wird noch geprüft
"Für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen, mit denen öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, und die Erbringer von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gelten – unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie – hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung die diesbezüglichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung", schreibt die Bundesregierung in der Vorlage weiter. Sie prüfe derzeit, "welche technischen und rechtlichen Anpassungen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbehörden auch vor dem Hintergrund der Einführung des 5G-Standards ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können".
Redaktion beck-aktuell, 8. August 2019.
Zum Thema im Internet
Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/12117) und die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/11396) finden Sie auf der Internetseite des Bundestgas.
Aus der Datenbank beck-online
Benz, Mobilfunk: Säule für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, BWGZ 2019, 572
Aus dem Nachrichtenarchiv
Experte sieht kaum Erfolgsaussichten für Klagen gegen 5G-Vergaberegeln, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.02.2019, becklink 2012280