Bundesregierung äußert sich nicht zu Rutschklausel beim BGH

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Haushaltsausschuss seine Entscheidung zur Einrichtung zweier neuer Senate beim Bundesgerichtshof als eine angemessene Interpretation der vom Parlament beschlossenen "Rutschklausel" ansieht. Wie der parlamentarische Pressedienst am 09.01.2018 berichtet, schreibt dies die Bundesregierung in der Antwort (BT-Drs. 19/6672) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/6271). Die Regierung sehe aus Respekt vor dem Parlament davon ab, Beschlüsse des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse zu kommentieren oder zu interpretieren.

FDP-Fraktion fragte nach Einhaltung der "Rutschklausel"

Nach dem Beschluss soll ein Strafsenat in Leipzig und ein Zivilsenat in Karlsruhe eingerichtet werden. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass durch die Errichtung eines neuen Strafsenates in Leipzig die "Rutschklausel" gewahrt wird.

Rutschklausel regelt partielle Verlagerung des BGH nach Leipzig

Der Bundestag hatte 1992 beschlossen, dass eine partielle Verlagerung des BGH vom Standort Karlsruhe nach Leipzig stattfinden soll. Danach sollten neue Zivilsenate in Karlsruhe angesiedelt werden; für jeden neuen Zivilsenat sollte ein bestehender Strafsenat nach Leipzig rutschen (BT-Drs. 12/2853). Diese sogenannte Rutschklausel führte den Fragestellern zufolge dazu, dass trotz steigender Eingangszahlen die vorhandenen Zivilsenate personell aufgestockt wurden, statt neue Senate zu errichten.

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2019.