Bundesrechnungshof: Privatrechtliche Stiftungen zur Aufgabenerfüllung des Bundes grundsätzlich ungeeignet

Die Errichtung privatrechtlicher Stiftungen stellt für den Bund nur in Ausnahmefällen eine geeignete und wirtschaftliche Möglichkeit zur Aufgabenerfüllung dar. Dies ist das Ergebnis eines Beratungsberichts des Bundesrechnungshofs (BRH) an das Bundesfinanzministerium, den der BRH jetzt veröffentlicht hat, wie er am 11.09.2018 mitteilte.

BRH-Präsident: Stiftungen wegen Niedrigzinsphase auf zusätzliche finanzielle Förderung angewiesen

 "Insbesondere die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Vermögensanlage der Stiftungen zeigen, dass das Stiftungskonzept einer Kapitalstiftung nur bedingt tauglich ist, Aufgaben des Bundes zu erfüllen", erklärte BRH-Präsident Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Berichts. Die Stiftungen seien trotz Bereitstellung des Stiftungskapitals auf eine zusätzliche finanzielle Förderung angewiesen. Der Bund sollte künftig möglichst davon absehen, privatrechtliche Stiftungen zu errichten, so Scheller.

Angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor Stiftungsgründungen erforderlich

Der BRH empfiehlt zudem, vor der Gründung angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Insbesondere müsse die Finanzierung einer noch zu gründenden Stiftung dauerhaft - ohne weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund - tragfähig sein.

Bericht beruht auf querschnittlicher Prüfung

Die Aufgaben und die Finanzierung der vom Bund errichteten oder miterrichteten Stiftungen des privaten Rechts seien querschnittlich geprüft worden. Dabei sei auch das Vorgehen der Ressorts bei der Gründung von Stiftungen des privaten Rechts untersucht worden. Die Prüfungserkenntnisse aus verschiedenen Prüfungen seien in einen Beratungsbericht nach § 88 Abs. 2 BHO an das BMF zusammengefasst.

Redaktion beck-aktuell, 11. September 2018.

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