Der Bundesrechnungshof äußert deutliche Kritik an den Schuldenplänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in der Corona-Krise. Die für 2021 geplante Neuverschuldung von rund 96 Milliarden Euro sei nicht angemessen, da sie nicht "im erforderlichen engen Zusammenhang mit der Notsituation“ stehe, schreibt der Rechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Das könne zu verfassungsrechtlichen Problemen führen.
Kritik: Rückenlagen bleiben unangetastet
Scholz will 2021 noch einmal Schulden von 96,2 Milliarden Euro aufnehmen, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu dämpfen. Viele Hilfsprogramme sollen verlängert werden, etwa Überbrückungshilfen für Unternehmen und das Kurzarbeitergeld. Dafür soll erneut die Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesetzt werden. Der Rechnungshof kritisiert unter anderem, dass Scholz die seit der Flüchtlingskrise angesparte Rücklage von 48,2 Milliarden Euro trotz der prekären Lage 2021 nicht antasten will. Ein solches Verhalten nach dem Motto "schone Rücklagen, erkläre Notlage" verstärke die verfassungsrechtlichen Bedenken, heißt es in dem Bericht. Scholz bemühe sich nicht ausreichend, die Kredite auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
FDP-Abgeordneter: Maß halten trotz Pandemie
Außerdem zeichne sich ab, dass auch in den Jahren 2022 bis 2024 hohe Kredite nötig seien. Scholz weise für diese Jahre Kreditbedarfe und Haushaltslücken von rund 130 Milliarden Euro aus. Der FDP-Abgeordnete Karsten Klein betonte: "Auch in dieser Krise heißt es Maß zu halten.“ Sonst bestehe die Gefahr, dass sie durch übermäßige Staatsverschuldung zur Krise für die nächsten Generationen werde.
Redaktion beck-aktuell, 3. November 2020 (dpa).
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Schwarz, Haushaltsverfassungsrecht in Zeiten der Corona-Krise, CoVuR 2020, 74
Lenz/Burgbacher, Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz, NJW 2009, 2561
Fassbender, Eigenstaatlichkeit und Verschuldungsfähigkeit der Länder - Verfassungsrechtliche Grenzen der Einführung einer "Schuldenbremse" für die Länder, NVwZ 2009, 737
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