"Bislang gibt es zwar zahlreiche strafrechtliche Regelungen. Diese erfassen jedoch nur Teilaspekte und werden dem besonderen Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht", teilte die Staatskanzlei mit. Bayern schlage im Bundesrat daher eine eigene Vorschrift gegen missbräuchliche Deepfakes vor, die in einem neuen § 201b StGB verankert werden solle.
Der neue Paragraf sehe Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. "Für schwerwiegende Fälle, wie etwa der Verbreitung pornografischer Deepfakes, ist eine Strafschärfung mit Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen", hieß es weiter. Deepfakes, die "in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen" im Auftrag von Kunst, Forschung oder Berichterstattung verbreitet würden, seien davon ausdrücklich ausgenommen.
Den Angaben zufolge werden immer mehr Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – Opfer von Deepfakes, also täuschend echt wirkenden Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Diese werden etwa zum Mobben, in Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt. Mehr als 90% missbräuchlicher Deepfakes im Internet betreffen nach Schätzungen die Bereiche Pornografie und Nacktheit – die Opfer sind meist Frauen.
Mit Künstlicher Intelligenz seien Deepfakes immer leichter zu erstellen. Diese entwickelten sich auch zu einer Gefahr für die Demokratie, wie Medienberichte über manipulierte Statements von Politikern oder Anrufe in Wahlkämpfen belegten. Der neue Paragraf erfasse auch diese Fälle. Bayern habe bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 gefordert, die Gefahren von Deepfakes genauer in den Blick zu nehmen. Jedoch sei die Bundesregierung bislang nicht tätig geworden. Daher solle nun über den Bundesrat die bestehende Schutzlücke geschlossen werden.