Bundesratsentwurf zur Reform der Grundstücksbewertung in Bundestag eingebracht

Der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Reform der Grundstücksbewertung (BT-Drs. 18/10753) ist in den Bundestag eingebracht worden. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 02.01.2017 mit. Danach solle das bisherige Bewertungsziel "gemeiner Wert" durch den "Kostenwert" abgelöst werden, der den Investitionsaufwand für die Immobilie abbilde. Ziel sei es, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten.

Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung auf dem Prüfstand – Ausfall der Grundsteuer befürchtet

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, ist Grund für die Änderung des Bewertungsgesetzes die Sorge, dass es zu einem Ausfall der Grundsteuer kommen könnte, wenn das Bundesverfassungsgericht aufgrund der dort anhängigen Verfahren die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung feststellen würde. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stelle die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar. Das Aufkommen habe 2013 bundesweit 11,024 Milliarden Euro (ohne Stadtstaaten) betragen, heißt es im Entwurf. Der Bundesrat will die Grundstücksbewertung deshalb modernisieren und damit eine "rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage" für die Grundsteuer schaffen.

Bewertungsreform sieht "Kostenwert" als neues Bewertungsziel vor

Dazu solle das bisherige System der Einheitswerte, die in den neuen Ländern noch nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1935 festgestellt worden seien, abgelöst werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes werde jetzt nicht mehr angestrebt, sondern der Kostenwert sei das neue Bewertungsziel. "Dieser Kostenwert bildet den Investitionsaufwand für die Immobilie ab. Die Höhe des Investitionsvolumens dient als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit", erläutert der Entwurf. Das neue Bewertungsverfahren solle weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Dazu sollen programmtechnische Verbindungen zu Daten anderer Behörden wie Kataster- und Grundbuchämtern geschaffen werden.

Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen weiterhin Ertragswert maßgeblich

In der Land- und Forstwirtschaft soll das neue Verfahren laut Entwurf nicht gelten. Bewertungsziel im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bleibe weiterhin der Ertragswert, heißt es im Entwurf.

Redaktion beck-aktuell, 3. Januar 2017.

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