Viele Themen im Bundesrat: Wohnungsbau, Einbürgerung, Pflegeausbildung und Gewaltschutz

Der Bundesrat hat in seiner Oktobersitzung gleich mehrere Gesetze gebilligt. Neben personellen Änderungen im Präsidium fasste die Länderkammer Entscheidungen zu Bau-, Einwanderungs-, Steuer- und Sozialpolitik sowie zum Gewaltschutz.

Zum neuen Präsidenten des Bundesrates wählten die Länder in der Oktobersitzung einstimmig den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Er tritt das Amt am 1. November 2025 an und löst Anke Rehlinger aus dem Saarland ab, die künftig als erste Vizepräsidentin dem Präsidium erhalten bleibt. Zweiter Vizepräsident wird der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Turbo: Nur beim Bau, nicht bei der Einbürgerung

Bauen soll in Deutschland künftig schneller gehen. Der Bundesrat billigte deswegen einen entsprechenden Regierungsentwurf, den sogenannten "Bau-Turbo". Dieser sieht bis Ende 2030 befristete Sonderregelungen im Baugesetzbuch vor. Wohngebäude sollen mit Zustimmung der Gemeinde auch dann errichtet werden dürfen, wenn dafür von Bebauungsplänen abgewichen wird. Ziel ist es, den schleppenden Wohnungsbau mit schnelleren Genehmigungen und einem Verzicht auf Bebauungspläne anzukurbeln. So soll die Nachverdichtung erleichtert und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Bei der Einbürgerung soll es hingegen langsamer statt schneller gehen. Der Bundesrat stimmte der Abschaffung der rascheren Einbürgerung besonders gut integrierter Ausländerinnen und Ausländer zu. Statt drei Jahren müssen die Betroffenen nun fünf Jahre auf einen deutschen Pass warten. Von der bisherigen Regelung hatten laut dpa nur wenige Zuwandernde profitiert.

Warnung vor Steuerausfällen, Verteilung von 100 Milliarden

In einer Stellungnahme zum geplanten Steuerentlastungsgesetz für Restaurants und Pendler warnte der Bundesrat vor erheblichen Einnahmeausfällen. Länder und Kommunen müssten bis 2030 Mindereinnahmen von insgesamt rund 12,6 Milliarden Euro tragen.

Das Gesetz, das die Verteilung der 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" regelt, fand am 17. Oktober im Bundesrat hingegen die erforderliche Mehrheit. Die Mittel werden nun nach dem Königsteiner Schlüssel unter den Ländern verteilt. Ein Drittel des Länderanteils richtet sich nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen. Das Gesetz legt zudem fest, in welchem Zeitraum die Mittel in welchen Bereichen eingesetzt werden können.

Einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzen

Der Bundesrat stimmte einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für eine bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzen zu. Diese soll Anfang 2027 starten und die Ausbildung attraktiver machen.

Die Ausbildung soll in der Regel 18 Monate dauern und umfasst Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der stationären Akutpflege. Das Gesetz führt außerdem eine verbindliche Ausbildungsvergütung ein. Einen Anspruch darauf gibt es derzeit nur in etwa der Hälfte der 27 Ausbildungsgänge. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll die Neuregelung erleichtern. 

Effektiveren Gewaltschutz

Der Bundesrat beschloss am 17. Oktober, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gewaltschutzes beim Bundestag einzubringen. Die Initiative hierfür stammt aus Nordrhein-Westfalen. Die Neuregelung soll einen schnellen, konsequenten und wirkungsvollen Gewaltschutz in Hochrisikofällen ermöglichen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Täter bei schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen künftig härter bestraft werden – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In solchen Fällen soll, ähnlich wie beim Stalking, auch Untersuchungshaft angeordnet werden können. Zudem sollen Familiengerichte die Polizei bereits informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht. Betroffene sollen im Rahmen eines besseren Opferschutzes zudem leichter Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung erhalten.

Mehr Transparenz beim Honig- und Spritkauf

Eine Verordnung des Bundesagrarministeriums, welcher der Bundesrat zustimmte, sieht genauere Herkunftsangaben für Honig vor. Auf Gläsern und Etiketten müssen künftig die Namen aller Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge ihres Anteils aufgeführt werden. Pauschale Angaben wie "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern" sollen nicht mehr ausreichen. In Kraft treten soll die Neuregelung am 14. Juni 2026. Sie setzt eine entsprechende EU-Richtlinie auf nationaler Ebene um.

Geht es nach Baden-Württemberg, ist mit den häufigen Preisschwankungen an Tankstellen bald Schluss. Das Land brachte eine Initiative in den Bundesrat ein, über die nun zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer beraten wird. Mit dem Vorstoß soll die Bundesregierung aufgefordert werden, "geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder transparenter zu machen." Insbesondere genannt wird auch eine Preisbremse nach Vorbild Österreichs. Im Nachbarland ist es den Betreibern von Tankstellen einmal täglich um 12.00 Uhr erlaubt, die Preise zu erhöhen. Preissenkungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.

Redaktion beck-aktuell, jss, 17. Oktober 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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