Verkehrswert soll künftig gutachterlich ermittelt werden
Nach der Mitteilung des Bundestages begründet der Bundesrat seinen Vorstoß mit dem Hinweis auf den Wohnungs- und Grundstücksbestand der BImA. Diese verfüge über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen. Mit diesem Bestand könne der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Nach Wegfall der Wirtschaftlichkeitsbindung müssten sich Kommunen und deren Gesellschaften bei Verkäufen nicht mehr dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen. Denn bisher komme es dazu, dass der Preis durch Bieterverfahren aufgrund hoher Wettbewerbsintensität nach oben getrieben werde. Künftig solle sich die beabsichtigte gemeinwohlorientierte Nutzung eines Grundstücks im Kaufpreis widerspiegeln. Dazu solle der Verkehrswert gutachterlich ermittelt werden.