Bundesrat will Wettbewerb bei Verkauf von Wohnungen aus Bundesbesitz eindämmen

Der Bundesrat will Preistreiberei durch Bieterverfahren beim Verkauf von Wohnungen aus dem Besitz des Bundes verhindern. Daher hat er den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik (BT-Drs. 19/260) eingebracht. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, von dem in der Bundeshaushaltsordnung und im Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) enthaltenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeitsbindung abzuweichen. Dies soll nach Angaben des Bundestages aber nur dann möglich sein, wenn bisher bundeseigene Liegenschaften von Gebietskörperschaften oder deren Gesellschaften erworben werden und diese Immobilien für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus oder für studentisches Wohnen verwendet werden sollen.

Verkehrswert soll künftig gutachterlich ermittelt werden

Nach der Mitteilung des Bundestages begründet der Bundesrat seinen Vorstoß mit dem Hinweis auf den Wohnungs- und Grundstücksbestand der BImA. Diese verfüge über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen. Mit diesem Bestand könne der Bund dazu beitragen, Marktverzerrungen entgegenzuwirken. Nach Wegfall der Wirtschaftlichkeitsbindung müssten sich Kommunen und deren Gesellschaften bei Verkäufen nicht mehr dem unbeschränkten Wettbewerb in der vielerorts "überhitzten" Situation am Immobilienmarkt stellen. Denn bisher komme es dazu, dass der Preis durch Bieterverfahren aufgrund hoher Wettbewerbsintensität nach oben getrieben werde. Künftig solle sich die beabsichtigte gemeinwohlorientierte Nutzung eines Grundstücks im Kaufpreis widerspiegeln. Dazu solle der Verkehrswert gutachterlich ermittelt werden.

 

Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2017.

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