Beweissituation für Verbraucher verbessern
Zuletzt habe die Bundesregierung mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 versucht, belästigenden Telefonanrufen im Bereich der Gewinnspieldienste den Boden zu entziehen, und habe einen neuen Bußgeldtatbestand für unerlaubte Telefonanrufe eingeführt. Eine Evaluierung des Gesetzes stehe jedoch noch aus, und das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen floriere nach einer Untersuchung der Verbraucherzentralen weiterhin. Es bestehe daher weiterhin der Bedarf nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Beweissituation bei der Frage nach dem Zustandekommen telefonischer Verträge zugunsten der Verbraucher verbessert. Die vorgeschlagene Regelung eröffne die Möglichkeit, wirksam gegen unseriös agierende Unternehmen der Callcenter-Branche vorzugehen.