Verunsicherung nach Urteil zu Sozialversicherungspflicht von Notärzten
Hintergrund für die Entschließung ist ein Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, welches die Notarzttätigkeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft hat. Dies führe zur Verunsicherung unter Notärzten, die vor allem im ländlichen Raum zunehmend auf Honorarbasis tätig seien, so der Bundesrat. Er warnt deshalb, dass es deutlich schwieriger werden könne, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen. Fachverbände seien zudem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter Freelancer durch nichtselbstständige Notärzte zu Akzeptanzproblemen führen könne, heißt es in der Entschließung.
Nebenberufliche Notarzttätigkeit sollte nach Ansicht der Länder nicht sozialversicherungspflichtig sein
Österreich habe die nebenberufliche Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausgenommen und ebenso wie die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung unterstellt. Damit sei die nebenberufliche Notarzttätigkeit dort nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Der Bundesrat fordert, die Bundesregierung solle das Bundesrecht entsprechend zeitnah anpassen. Nur dann seien rechtlich abgesicherte honorarärztliche Modelle weiterhin möglich. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung vorgelegt. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates umsetzt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.